:: Welttierschutztag :: Informatives ::






Wie der Welttierschutztag entstand und warum der Tierschutz noch immer nicht in der EU-Verfassung aufgenommen wurde:

Der 04. Oktober ist Welttierschutztag - und zwar schon seit 1931 Vor über 72 Jahren wurde der 4.Oktober vom Internationalen Tierschutzkongress in Florenz weltweit zum Welttiertag erklärt.

Der Schutzpatron der Tiere Giovanni Bernardone besser bekannt als Franz von Assisi (1182-1226) und Begründer des Ordens der Franziskaner, lebte im 13. Jahrhundert und gehörte schon damals zu den Weltverbesserern. Franz von Assisi - und Schutzpatron der Tiere - sah das Tier als lebendiges Geschöpf Gottes und als Bruder des Menschen an. Doch wichtiger ist, dass Franz von Assisi den Einheitsgedanken der Schöpfung im Sinne der Gleichheit aller vor Gott und untereinander vorlebte und unermüdlich predigte. Auch den kleinsten Wurm betrachtete er als gottgewollt und daher als schützenswert. Zwei Jahre nach seinem Tode am 3. Oktober 1226, am 4. Oktober 1228, wurde er heilig gesprochen und seit 1931 gilt dieser Tag als Welttierschutztag.



Tierschutz in die EU-Verfassung:

Unter der Internetadresse http://www.animals-constitution.info hat der Verband eine europaweite Plattform dafür eingerichtet.

Auf dem EU-Gipfel in Lissabon am 18. und 19. Oktober 2007 haben sich die Staats- und Regierungschefs auf den EU-Reformvertrag geeinigt.
Dieser beinhaltet den Schutz der Tiere in dem Wortlaut (siehe unten), wie er für die gemeinsame Verfassung vorgesehen war.
Der Entwurf der Verfassung war 2005 in Frankreich und den Niederlanden durch Volksabstimmungen abgelehnt worden.
Der jetzige EU-Reformvertrag soll im Lauf des Jahres 2008 von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden, so dass er zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
Die Kampagne »animals´ constitution«, die im April 2003 gestartet wurde, war also erfolgreich!


Rückblick: Mehr als 80.000 Petitionen
Die bis Juli 2004 gesammelten weit mehr als 80.000 Petitionen wurden an den Präsidenten des Konvents - der die Verfassung erarbeitete - und anschließend an alle Staats- und Regierungschefs übergeben.
Die nach Juli 2004 gesammelten Petitionen werden an die jeweiligen Ratspräsidenten übergeben.
Die Petitionen fordern den Ratspräsidenten auf, zum Ende seiner Amtszeit einen öffentlichen Bericht vorzulegen.
Dieser soll dokumentieren, ob das beschlossene Unionsziel Tierschutz bereits Auswirkungen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Rechtsvorschriften der EU zeigt.
Aktueller Wortlaut

Im Entwurf der EU-Verfassung war der Tierschutz in Artikel III-121 mit dem folgenden Wortlaut verankert.
Der neue EU-Reformvertrag beinhaltet diesen Abschnitt unverändert.
»Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.«


Rechtsprechung muss folgen:
Somit steht der Tierschutz als Unionsziel neben dem Gebot der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale und dem Umweltschutz.
Die rechtlichen Auswirkungen dieses Artikels sind deshalb mit den Folgen der Staatszielbestimmung Tierschutz in Artikel 20 a im deutschen Grundgesetz vergleichbar.

EU und Mitgliedstaaten sind dadurch gefordert, Tiere als fühlende Wesen in der Rechtsprechung, bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften und der politischen Programme zu berücksichtigen.
Auch erlaubt das Unionsziel, in Konfliktfällen zwischen Tierschutz und anderen Interessen eine Abwägung zugunsten der Tiere vorzunehmen.
Zwar wird eingeräumt, dass hierbei nationale Vorschriften und Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden dürfen, doch sind diese nicht als bindend zu betrachten.

Letztlich wird aber erst eine veränderte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Tiere den tatsächlichen Erfolg der Aufnahme des Tierschutzes in den EU-Reformvertrag belegen.
Erfahrungsgemäß wird sich eine Rechtsprechung zugunsten der Tiere nicht automatisch einstellen, sondern hier sind Tierrechtler und Tierschützer erneut unermüdlich gefordert, den Anspruch der Tiere in Konfliktfällen durchzusetzen. Ohne jeden Zweifel wäre die Tierschutz-Verbandsklage, wie sie zurzeit in Deutschland bereits politisch diskutiert wird, auch auf EU-Ebene das einzig richtige Kontrollinstrument. Doch bis es soweit ist, werden noch Jahre vergehen!


Deshalb:
www.animals-constitution.info läuft weiter:


Die Forderungen:
1. den Schutzanspruch der Tiere als fühlende Lebewesen bei Gericht, Rechtsetzungsverfahren und in politischen Programmen sowie

2. die Streichung des Satzes: »...sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.« im Passus über den Tierschutz im neuen EU-Reformvertrag.